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Subprocessors / Unterauftragsverarbeiter

SUBUNTERAUFTRAGSVERARBEITER (SUBPROCESSORS)

Stand: April 2026

Diese Liste beschreibt alle Unterauftragsverarbeiter, die im Rahmen der Plattform-Bereitstellung eingesetzt werden. Mit jedem Anbieter besteht ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

EINGESETZTE SUBPROCESSORS

Anbieter Sitz Zweck Drittland Rechtsgrundlage
DigitalOcean, LLC USA, Region FRA1 (Frankfurt) Hosting, Datenbank, Datei-Speicher Datenhaltung in der EU; Drittland-Risiko nur bei US-Anbieter-Strukturen Art. 28 + EU-SCC (Art. 46 DSGVO)
Strato AG Deutschland E-Mail-Versand und -Empfang nein Art. 28 DSGVO
avento.ai (auf Anfrage) SMS-Versand für Krisen-Kommunikation, sofern Funktion genutzt abhängig vom Anbieter — wird auf Anfrage geklärt Art. 28 DSGVO

OPTIONALE SUBPROCESSORS (NUR BEI AKTIVER NUTZUNG)

Werden ausschließlich aktiviert, wenn der Auftraggeber die ent- sprechende Funktion in den Plattform-Einstellungen einschaltet:

Anbieter Sitz Zweck Drittland Rechtsgrundlage
Slack Technologies, LLC USA Versand in mandanteneigene Slack-Channels via Webhook ja (USA) EU-SCC (Art. 46 DSGVO) + ergänzende Maßnahmen
Microsoft Corporation / Microsoft Ireland Operations Ltd. EU/USA Versand in mandanteneigene Teams-Channels via Webhook je nach Tenant-Konfiguration des Auftraggebers EU-SCC (Art. 46 DSGVO)
Telegram FZ-LLC VAE Versand in mandanteneigene Telegram-Kanäle ja (VAE) EU-SCC (Art. 46 DSGVO) + ergänzende Maßnahmen

ÄNDERUNGEN AN DIESER LISTE

Neue Subprocessors werden mindestens 30 Tage vor Aufnahme der Verarbeitung in Textform angekündigt. Auftraggeber haben das Recht, zu widersprechen — siehe § 4 des AVV.

Diese Liste wird mindestens jährlich überprüft und bei Änderungen sofort aktualisiert.