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Anhang

Compliance-Dokumente

Impressum, Datenschutz, AGB, AVV, TOM, Subprocessors, security.txt — die öffentlichen Pflicht-Seiten der Plattform.

Worum es geht

Behörden, Auditoren und Versicherer wollen vor einer Auftragsvergabe oder Vertrags-Unterschrift formale Compliance-Dokumente sehen. Die Plattform stellt sie unter eigenen URLs bereit, sodass Sie den Link weitergeben können statt PDFs als Anlage zu mailen.

Verfügbare Dokumente

Dokument URL Wofür
Impressum /impressum Pflichtangaben nach §5 TMG
Datenschutzerklärung /datenschutz DSGVO Art. 13/14
AGB /agb Vertragsbedingungen B2B
Auftragsverarbeitung (AVV) /auftragsverarbeitung Vertrag nach Art. 28 DSGVO
TOM /tom Technische und organisatorische Maßnahmen, Art. 32 DSGVO
Subprocessors /subprocessors Liste der Unterauftragsverarbeiter
Barrierefreiheit /barrierefreiheit Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit (BITV 2.0 / BFSG)
security.txt /.well-known/security.txt Kontakt für Sicherheits-Meldungen (RFC 9116)

Pflege

Alle Inhalte werden in den Plattform-Settings (Super-Admin) gepflegt — kein Code-Edit, keine Re-Deployments. Pro Dokument gibt es einen Setting-Schlüssel:

Setting-Schlüssel URL
platform_imprint /impressum
platform_privacy /datenschutz
platform_terms /agb
platform_av_contract /auftragsverarbeitung
platform_tom /tom
platform_subprocessors /subprocessors
platform_accessibility /barrierefreiheit
platform_security_contact wird in /.well-known/security.txt als Contact-Adresse genutzt

Wenn Sie keinen eigenen Wert setzen, greift jeweils der ausgelieferte Default — eine substanzielle Vorlage, die jedoch vor produktiver Nutzung juristisch geprüft werden sollte.

Markdown-Unterstützung

Die Dokumente AVV, TOM, Subprocessors und Barrierefreiheit werden als Markdown gerendert — Sie können dort Überschriften, Listen, Tabellen und Hervorhebungen setzen. Impressum, Datenschutz und AGB werden als Plain-Text mit Zeilenumbrüchen gerendert.

Wer was sehen darf

Alle Dokumente sind öffentlich unter den oben genannten URLs erreichbar — auch ohne Login. So können Sie die Links direkt an Behörden, Auditoren und Versicherer weitergeben.

Was im Vertrieb zu beachten ist

  • Vor jedem Behörden-Auftrag: AVV unterschreiben lassen oder den eigenen AVV des Kunden akzeptieren. Für öffentliche Auftraggeber zusätzlich die Barrierefreiheits-Erklärung als Nachweis nach BITV 2.0 vorhalten.
  • Vor jeder Cyberversicherung: TOM-Liste und Subprocessor-Liste einreichen.
  • Vor Vergabe-Verfahren: Eignungs-Nachweise (Referenzen, Zertifikate, Versicherungen) zusätzlich zu den hier verlinkten Dokumenten bereithalten.
  • security.txt ist ab dem EU Cyber Resilience Act (CRA, ab 2027) für Anbieter von „Produkten mit digitalen Elementen" Pflicht — schon heute Best Practice.
  • Barrierefreiheits-Erklärung ist für öffentliche Stellen seit BITV 2.0 Pflicht und ab dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG, Juni 2025) Best Practice für privatwirtschaftliche Anbieter. Die Erklärung sollte mindestens einmal jährlich sowie bei jeder wesentlichen Plattform-Änderung überprüft und aktualisiert werden.

Praxis-Hinweis: Halten Sie alle Dokumente synchron aktuell. Wenn die Datenschutzerklärung einen neuen Subprocessor erwähnt, muss er auch in der Subprocessor-Liste auftauchen — sonst ist die Kette aus AVV-Sicht unvollständig.